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   OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98   

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OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98 (https://dejure.org/1998,3602)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.11.1998 - 13 W 68/98 (https://dejure.org/1998,3602)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. November 1998 - 13 W 68/98 (https://dejure.org/1998,3602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 12 O 554/97
  • OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 364
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.10.1980 - IVb ZR 503/80

    Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Scheidungsfolgen - Anfechtung des

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98
    Nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren über eine Vollstreckungsgegenklage Familiensache, wenn und soweit der Vollstreckungstitel, gegen den sie sich richtet, eine Familiensache zum Gegenstand hat (z.B. BGH NJW 1978, 1811; NJW 1979, 2046; NJW 1981, 346), wie dies hier der Fall ist.
  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98
    Anstatt den Prozeßkostenhilfeantrag selbst zu bescheiden, hätte die Zivilkammer vielmehr in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO die Sache zur Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag an das hierzu berufene Amtsgericht verweisen müssen (wobei die Bindungswirkung einer solchen Verweisung im Prozeßkostenhilfeverfahren nicht auch das Hauptsacheverfahren einschließt, vgl. BGH NJW-RR 1994, 706 und NJW-RR 1992, 59 - der Vorlagebeschluß an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe hat sich wegen der Aufgabe der abweichenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erledigt).
  • BGH, 14.06.1978 - IV ARZ 31/78

    Gerichtlicher Vergleich zwischen Eheleuten anlässlich ihrer Scheidung über

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98
    Nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren über eine Vollstreckungsgegenklage Familiensache, wenn und soweit der Vollstreckungstitel, gegen den sie sich richtet, eine Familiensache zum Gegenstand hat (z.B. BGH NJW 1978, 1811; NJW 1979, 2046; NJW 1981, 346), wie dies hier der Fall ist.
  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 165/78

    Einordnung einer Vollstreckungsabwehrklage als Familiensache - Vereinbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98
    Nach st. Rspr. des Bundesgerichtshofs ist das Verfahren über eine Vollstreckungsgegenklage Familiensache, wenn und soweit der Vollstreckungstitel, gegen den sie sich richtet, eine Familiensache zum Gegenstand hat (z.B. BGH NJW 1978, 1811; NJW 1979, 2046; NJW 1981, 346), wie dies hier der Fall ist.
  • BayObLG, 16.07.1991 - AR 1 Z 57/91

    Gericht; Zuständigkeit; Ehesache; Anhängigkeit; Vollstreckungsabwehrklage;

    Auszug aus OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98
    Das Familiengericht - während der Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht der Ehesache - ist daher auch dann zuständig, wenn der eine Ehegatte gegen den anderen Vollstreckungsabwehrklage mit dem Antrag erhebt, die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde hinsichtlich des darin geregelten gesetzlichen Unterhalts für unzulässig zu erklären (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 1455 = NJW-RR 1992, 263, 264).
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 2 SAF 27/15

    Zulässigkeit der Verweisung einer Ehesache im

    Nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und der Literatur ist die Verweisung der Sache analog § 281 Abs. 1 ZPO schon im Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zulässig (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 209f, bei juris Langtext Rn 7; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 621; OLG Köln, FamRZ 2000, 364; OLG Hamm, FamRZ 1995, 614; Geimer, in: Zöller, a.a.O., 31. Auflage 2016, § 114 ZPO Rn 22a).
  • OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Gericht im

    Umgekehrt sind die Familiengerichte für Drittwiderspruchsklagen gegen zivilgerichtliche Titel zuständig, wenn sich der Dritte mit Ansprüchen familienrechtlicher Natur wehrt (OLG München FamRZ 2000, 364 - dort spielte es nach der ausdrücklichen Begründung gerade keine Rolle, dass der angegriffene Titel auf einer Teilungsversteigerung beruhte; das OLG stellt allein darauf ab, dass die Einwendung - dort § 1365 BGB - im Familienrecht wurzelt und teilt gerade nicht mit, dass die Teilungsversteigerung selbst eine familiengerichtliche Sache sei).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13

    Geltendmachung einer Stammeinlageforderung gegen den Gründungsgesellschafter

    Dies widerspricht auch dem in das Gesetz in § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO aufgenommenen Grundsatz, dass die sachlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewilligung nur von solchen Gerichten zu prüfen sind, an die die Sache im Rechtszug der Hauptsache gelangen kann (vgl. BGH, a.a.O.; s.a.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2013, Az. 11 W 40/12, juris Tz. 3; OLG Schleswig, MDR 2009, 346 f., juris Tz. 16; OLG Stuttgart, MDR 2009, 1310 f., juris Tz. 19; OLG Köln, FamRz 2000, 364, juris Tz. 5).
  • OLG Naumburg, 19.01.2015 - 12 W 95/14

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Verweisung nach Zuständigkeitsrüge im

    Denn eine Verweisung kann in jeder Instanz, somit auch im Beschwerdeverfahren, erfolgen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2006 - 2 WF 189/05 - zitiert nach juris; OLG Köln FamRZ 2000, 364).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2013 - 7 W 56/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Amtsgericht;

    Dies widerspricht auch dem in das Gesetz in § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO aufgenommenen Grundsatz, dass die sachlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewilligung nur von solchen Gerichten zu prüfen sind, an die die Sache im Rechtszug der Hauptsache gelangen kann (vgl. BGH, a.a.O.; s.a.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2013, Az. 11 W 40/12, juris Tz. 3; OLG Schleswig, MDR 2009, 346 f., juris Tz. 16; OLG Stuttgart, MDR 2009, 1310 f., juris Tz. 19; OLG Köln, FamRz 2000, 364, juris Tz. 5).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 4 W 22/04

    Prozesskostenhilfe: Versagung des beim Landgericht gestellten Antrags wegen

    Nach überwiegender, vom Senat geteilter Ansicht ist deshalb die Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Landgericht insgesamt zu versagen (vgl. etwa OLG Saarbrücken NJW-RR 1990, 575; OLG Hamm MDR 1995, 1065; OLG Köln FamRZ 2000, 364; OLG Brandenburg MDR 2001, 769; Zöller/Philippi, ZPO 24. Aufl. § 114 Rdn. 23; Musielak/Fischer, ZPO 3. Aufl. § 114 Rdn. 25; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Auflage § 114 Rdn. 105 "Zuständigkeit"; a.A. OLG Dresden MDR 1995, 202, jeweils m. w. N.).
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